Meldungen vor Arbeitsantritt
Seit 1.1.2019 ist die so genannte Mindestangabenanmeldung nicht mehr möglich.
In dringenden Ausnahmefällen außerhalb unserer Geschäftszeiten ist eine Vor-Ort-Anmeldung bzw. eine Anmeldung fallweise Beschäftigter vorab selbstständig durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Wichtig: Bitte lassen Sie uns umgehend sämtliche Unterlagen diesbezüglich zur Nacherfassung zukommen.