Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 185,00 |
monatlich | € 5.550,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 11.100,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
Stand: 27. Oktober 2020
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