Seitenbereiche

Aktuelles 

Hier finden Sie laufend wichtige Neuigkeiten und Informationen.

Inhalt

Welche Angaben muss eine Kleinbetragsrechnung enthalten?

Weitere Artikel (Juni 2019)
Illustration - Illustration

Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Rechnungen mit einem Betrag von höchstens € 400,00 inkl. Umsatzsteuer – sogenannte Kleinbetragsrechnungen – müssen mindestens folgende Merkmale enthalten:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  • Steuersatz

Auch bei Kleinbetragsrechnungen ist die Trennung der Entgelte nach Steuersätzen zu beachten, wenn die gelieferten Gegenstände oder die ausgeführten sonstigen Leistungen verschiedenen Steuersätzen unterliegen. Einheitliche Leistungen mit einem Rechnungsbetrag von mehr als € 400,00, können nicht in mehreren Rechnungen abgerechnet werden. Wenn jedoch mehrere Leistungen erbracht werden, können auch mehrere Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden.

Die Regelung über die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung kommt in bestimmten Fällen nicht zur Anwendung, wie z. B. für bestimmte im EU-Ausland ausgeführte Lieferungen bzw. Leistungen (z. B. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Lieferungen entsprechend der Versandhandelsregelung, Dreiecksgeschäften). Auch für bestimmte Fälle des Übergangs der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger kann keine Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: DDRockstar - stock.adobe.com

Über uns
Durch die vernetzten Kompetenzen der Kanzleistandorte Oberösterreich, Salzburg und Wien in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Unternehmensberatung erbringen wir Individuelle Beratung von Einfach bis kompleX. Sie wollen mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir freuen uns auf Sie.

IBEX OBERÖSTERREICH
Steuerberatung GmbH IBEX OBERÖSTERREICH
Steuerberatung GmbH
Wagnermühle 5
5310 Mondsee
Österreich

Fax +43 (0) 6232/20419-16

IBEX SALZBURG
Steuerberatung GmbH IBEX SALZBURG
Steuerberatung GmbH
Haydnstraße 5
5020 Salzburg
Österreich

Fax +43 (0) 662/875537-15

IBEX WIEN 
Steuerberatung GmbH IBEX WIEN
Steuerberatung GmbH
Günthergasse 3/14
1090 Wien
Österreich

Fax +43 (0) 1/4857938-79

IBEX
Wirtschaftsprüfung GmbH IBEX
Wirtschaftsprüfung GmbH
Lasserstraße 2a
5020 Salzburg
Österreich

Fax +43 (0) 662/871735-784

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.